ZYPERN · STEUERN · UNTERNEHMEN · RELOCATION
Strukturierte Unterstützung bei steuerlicher Ansässigkeit, Firmengründung, laufender Buchhaltung und der geschäftlichen Verlagerung von Deutschland oder einem anderen EU-Staat nach Zypern.
Planung vor dem Umzug
Für Unternehmer, Gesellschafter, Berater und international tätige Fachkräfte müssen persönliche Ansässigkeit, Unternehmensstruktur, tatsächliche Geschäftsleitung und laufende Compliance zusammenpassen. Wir betreuen die zyprische Seite der Planung und koordinieren die erforderlichen Schritte in einer nachvollziehbaren Reihenfolge.
Für Personen, die eine bestehende Tätigkeit fortführen, eine neue Gesellschaft gründen oder ihren Lebensmittelpunkt nach Zypern verlagern möchten.
Für grenzüberschreitend tätige Consultants, Agenturen, Software- und Dienstleistungsunternehmen mit internationalen Kunden.
Für Firmen, die Buchhaltung, Steuer-Compliance, Payroll oder eine operative Präsenz in Zypern benötigen.
Unsere Unterstützung in Zypern
Der Leistungsumfang wird an Ihre tatsächlichen Aktivitäten, Eigentumsverhältnisse und persönlichen Umstände angepasst. Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, bevor eine Struktur umgesetzt wird.
Prüfung der zyprischen 60-Tage- oder 183-Tage-Regel, Tageszählung und Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise.
Planung der praktischen Gründungsschritte sowie Koordination der laufenden steuerlichen und administrativen Pflichten.
Laufende Buchführung, Managementinformationen, Jahresabschlussvorbereitung und strukturierte Kommunikation über offene Unterlagen.
Unterstützung bei Umsatzsteuerregistrierung und -meldungen sowie bei zyprischer Lohnabrechnung und Arbeitgeberpflichten.
Separate Beurteilung des Domicile-Status. Steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom sind unterschiedliche Prüfungen.
Koordination der zyprischen Arbeitsschritte für Unternehmer, die ihre geschäftliche Tätigkeit und persönliche Präsenz verlagern.
Grenzüberschreitende Planung
Fragen zur Beendigung der deutschen Steueransässigkeit, zur Wegzugsbesteuerung, zu bestehenden Gesellschaften oder Betriebsstätten müssen durch einen entsprechend qualifizierten Berater in Deutschland geprüft werden.
Wir beurteilen und betreuen die Schritte, die in Zypern umgesetzt und dokumentiert werden müssen.
Klare Abgrenzung: Wir erteilen keine deutsche Steuer- oder Rechtsberatung. Bei grenzüberschreitenden Fällen stimmen wir die zyprischen Informationen mit Ihrem deutschen Berater ab, damit beide Seiten berücksichtigt werden.
Vorgehensweise
Ziele, Zeitplan, bestehende Unternehmen und persönliche Ausgangslage.
Relevante Unternehmens-, Steuer-, Wohnsitz- und Tätigkeitsunterlagen.
Festlegung der notwendigen zyprischen Schritte und Zuständigkeiten.
Registrierungen, Gesellschaft, Accounting-Prozesse und erforderliche Nachweise.
Laufende Buchhaltung, Steuer-Compliance, VAT, Payroll und jährliche Überprüfung.
Häufige Fragen
Nein. Neben mindestens 60 Tagen in Zypern müssen sämtliche weiteren Voraussetzungen der 60-Tage-Regel erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die Ansässigkeitsposition in anderen Staaten, eine dauerhafte Wohnmöglichkeit in Zypern sowie eine qualifizierende Tätigkeit, Beschäftigung oder Organstellung.
Nicht zwingend. Ob eine Gesellschaft sinnvoll und angemessen ist, hängt von Ihrer Tätigkeit, Ihren Kunden, Ihrer Eigentümerstruktur und der tatsächlichen Geschäftsführung ab. Eine Gründung sollte nicht isoliert von der persönlichen Ansässigkeit und der laufenden Substanz betrachtet werden.
Ja. Der mögliche Leistungsumfang umfasst Buchhaltung, VAT, Payroll, Steuer-Compliance und die Vorbereitung der für den Jahresabschluss erforderlichen Informationen.
Nein. Diese Prüfung muss von einem entsprechend qualifizierten deutschen Berater durchgeführt werden. Wir liefern die für die zyprische Seite relevanten Informationen und können die Abstimmung unterstützen.
Idealerweise vor dem Wechsel des Wohnsitzes, vor der Beendigung bestehender Verträge und vor der Gründung einer zyprischen Gesellschaft. Eine frühzeitige Prüfung erleichtert die Abstimmung von Tageszählung, Dokumentation und Registrierungen.
Unser Büro befindet sich in Ipsonas, Limassol, Zypern. Termine werden nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt.
Offizielle Referenz zur zyprischen steuerlichen Ansässigkeit: Cyprus Tax Department – Residence for Tax Purposes.
Beschreiben Sie kurz Ihre aktuelle Situation, den gewünschten Zeitplan und ob bereits eine Gesellschaft oder selbständige Tätigkeit besteht. Wir teilen Ihnen mit, welche Informationen für eine erste zyprische Prüfung erforderlich sind.
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